Impressum / AGB

Mobile Tierbetreuung
Inhaber: Bernd Josupeit
Kielerstr. 21
04357 Leipzig
Mobil: 0178 18 54 580

Tel.: +49 (0)341 58613435
Fax: +49 (0)341 58613436
E-Mail: service@mobile-tierbetreuung-leipzig.de

Finanzamt Eilenburg
St.-Nr.: 237/236/01177
Ust-ID: DE 215243596


Erstellung und Wartung:
www.raschell.de


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltung der Bedingungen

Angebot und Leistungserbringung der Mobilen Tierbetreuung erfolgen auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten in den vertraglichen Beziehungen bis zu deren vollständigen Abwicklung zwischen der Mobilen Tierbetreuung und der/dem Vertragspartner/in.


2. Leistungsgegenstand und Leistungserbringung

Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Tiersitter-Diensten. Die Mobile Tierbetreuung verpflichtet sich, den ihr erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Können und mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln und Möglichkeiten zu erledigen, ohne diese jedoch zu garantieren.

Die Mobile Tierbetreuung verpflichtet sich weiterhin, die ihr anvertrauten Tiere bestmöglich zu versorgen. Alle überlassenen Tiere werden Art- und Verhaltensgerecht gehalten, transportiert bzw. ausgeführt. Auf eine strikte Einhaltung des Tierschutzgesetzes wird geachtet. Abgeschlossene Berufsausbildungen wie z.B. Tierpfleger, Gärtner usw. müssen nicht vom Inhaber vorliegen.
Alle Gegenstände (z.B. Schlüssel oder Dokumente) die der Mobile Tierbetreuung übergeben werden, werden sorgfältig verwahrt und vor dem Missbrauch durch Dritte geschützt.

Sofern eine Betreuung in den Räumlichkeiten des Auftraggebers vereinbart wurde, verpflichtet sich die Mobile Tierbetreuung, in den Räumlichkeiten des/der Vertragspartners/in mit größter Sorgfalt zu agieren und unberechtigten Dritten keinen Zutritt zu diesen Räumlichkeiten zu gewähren.


3. Vertragsabschluß

In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Leistungsangebote sind unverbindlich. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Vertragsbestätigung, wobei die Mobile Tierbetreuung nicht verpflichtet ist, mit jedem Interessenten einen Dienstleistungsvertrag abzuschließen.

Der Beginn der Tätigkeit der Mobilen Tierbetreuung ist von der schriftlichen Auftragserteilung durch den/die Vertragspartner/in abhängig.

4. Vergütung

Der Anspruch auf Vergütung entsteht, wenn die Mobile Tierbetreuung für den/die Vertragspartner/in die vereinbarte Leistung erbracht hat. Für die Bezahlung der Vergütung haftet in jedem Fall der/die Vertragspartner/in, auch im Falle einer Kostenübernahme durch andere Stellen.

Das vereinbarte Entgelt ist sofort nach Leistungserbringung ohne Abzug in bar fällig.


5. Haftungsbegrenzung

Die Mobile Tierbetreuung haftet nicht für die tatsächliche und erfolgreiche Erbringung der angebotenen Dienstleistung. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen die Mobile Tierbetreuung, als auch seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Die Mobile Tierbetreuung haftet ferner nicht für Schadensersatzansprüche, für deren Entstehen falsche oder unkorrekte Angaben des/der Vertragspartners/in ursächlich sind.

Für Schäden am Eigentum des/der Vertragspartners/in die durch die Mobile Tierbetreuung oder dessen Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind, haftet die Mobile Tierbetreuung unbeschränkt. Der/die Vertragspartner/in verpflichtet sich den Schaden innerhalb von 24 Stunden nach Bekanntwerden der Mobilen Tierbetreuung anzuzeigen.

Der Tierhalter bleibt Eigentümer des Tieres nach § 833 BGB und versichert, dass:
das Tier gesund und frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten ist
das Tier vollständig geimpft ist (der Impfausweis ist, soweit das möglich ist, vor Inanspruchnahme des gebuchten Service vorzulegen)
das Tier weder bissig ist noch mutwillig abgerichtet wurde
eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde (das Bestehen der Versicherung ist nachzuweisen)
das Tier (soweit erforderlich) bei den zuständigen Behörden angemeldet ist und die dafür fälligen Steuern oder Gebühren entrichtet wurden

Die Haftpflichtversicherung des Tieres, bzw. Halters muss im Schadensfall für alle Schäden, die durch das zu betreuende Tier entstandenen sind aufkommen. Eine zivilrechtliche Schadenhaftung durch die Mobile Tierbetreuung wird vertraglich ausgeschlossen.

Der Tierhalter haftet bei Angriffen des Tieres auf dritte Personen nach § 833 BGB. Der Tiersitter kann für Schäden und Krankheiten, die das Tier während der Betreuungszeit erleidet, nicht haftbar gemacht werden. Die Haftung des Hundesitters ist ausdrücklich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Es wird weiterhin keine Haftung für die eventuelle Deckung von läufigen Hündinnen übernommen.

Sofern der/die Hundehalter/in einen Aus-/Freilauf ohne Leine und Maulkorb wünscht, erfolgt dies ausschließlich auf Gefahr und Risiko des Eigentümers des Hundes. Es besteht keine Haftung für Verletzungen des Hundes, Verletzungen aus Raufereien mit anderen Tieren, Menschen oder ähnlichem.

6. Erkrankung eines Tieres

Hält der Tiersitter eine tierärztliche Behandlung für sofort notwendig (lebensbedrohlicher Zustand des Tieres), so willigt der Tierhalter bereits schon jetzt darin ein, dass das Tier im Auftrage des Eigentümers auf dessen Rechnung in tierärztliche Behandlung kommt. Bei evtl. anderen Verletzungen des Tieres wird eine vorherige telefonische Absprache mit dem Tierhalter/Eigentümer gehalten.

Die hierdurch entstehenden Kosten trägt alleine der Tierhalter/Eigentümer. Nach Absprache kann das zu betreuende Tier an dem vom Tierhalter gewünschten Ort abgeholt und auch dorthin zurück gebracht werden.


7. Datenschutz

Die Mobile Tierbetreuung behandelt alle ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Daten und Informationen vertraulich.
Personenbezogene Daten werden nur gespeichert, soweit der/die Vertragspartner/in im Einzelfall nach Maßgabe des § 4 des Bundesdatenschutzgesetzes eingewilligt hat.
Personenbezogene Daten werden gelöscht und vernichtet, soweit nicht gesetzliche Aufbewahrungspflichten oder ein berechtigtes Interesse des Vermittlers dem entgegenstehen.

8. Änderung der Geschäftsbedingungen

Über Änderungen der Geschäftsbedingungen wird der Vermittler den/die Vertragspartner/in schriftlich unterrichten. Sofern diese/r nicht einen Monat nach Bekanntgabe schriftlich widerspricht, gilt dies als Einverständnis.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für die beidseitigen Vertragsverpflichtungen ist Amtsgericht Eilenburg. Die Parteien vereinbaren für alle sich aus dem Vertragsverhältnis etwa ergebenen Streitigkeiten das Amtsgericht Eilenburg als örtlich zuständiges Gericht.

Sollten einzelne Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise ungültig sein, so berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht. Eine unwirksame Bestimmung wird durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und wirksam ist.


Eilenburg, den 01.08.2008