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Mobile Tierbetreuung
Inhaber: Bernd Josupeit
Kielerstr. 21
04357 Leipzig
Mobil: 0178 18 54 580
Tel.: +49 (0)341 58613435
Fax: +49 (0)341 58613436
E-Mail: service@mobile-tierbetreuung-leipzig.de
Finanzamt Eilenburg
St.-Nr.: 237/236/01177
Ust-ID: DE 215243596
Erstellung und Wartung:
www.raschell.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltung der Bedingungen
Angebot und Leistungserbringung der Mobilen Tierbetreuung erfolgen
auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten
in den vertraglichen Beziehungen bis zu deren vollständigen
Abwicklung zwischen der Mobilen Tierbetreuung und der/dem Vertragspartner/in.
2. Leistungsgegenstand und Leistungserbringung
Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Tiersitter-Diensten.
Die Mobile Tierbetreuung verpflichtet sich, den ihr erteilten
Auftrag nach bestem Wissen und Können und mit allen ihr zur
Verfügung stehenden Mitteln und Möglichkeiten zu erledigen,
ohne diese jedoch zu garantieren.
Die Mobile Tierbetreuung verpflichtet sich weiterhin,
die ihr anvertrauten Tiere bestmöglich zu versorgen. Alle
überlassenen Tiere werden Art- und Verhaltensgerecht gehalten,
transportiert bzw. ausgeführt. Auf eine strikte Einhaltung
des Tierschutzgesetzes wird geachtet. Abgeschlossene Berufsausbildungen
wie z.B. Tierpfleger, Gärtner usw. müssen nicht vom
Inhaber vorliegen.
Alle Gegenstände (z.B. Schlüssel oder Dokumente) die
der Mobile Tierbetreuung übergeben werden, werden sorgfältig
verwahrt und vor dem Missbrauch durch Dritte geschützt.
Sofern eine Betreuung in den Räumlichkeiten
des Auftraggebers vereinbart wurde, verpflichtet sich die Mobile
Tierbetreuung, in den Räumlichkeiten des/der Vertragspartners/in
mit größter Sorgfalt zu agieren und unberechtigten
Dritten keinen Zutritt zu diesen Räumlichkeiten zu gewähren.
3. Vertragsabschluß
In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Leistungsangebote sind
unverbindlich. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit
der schriftlichen Vertragsbestätigung, wobei die Mobile Tierbetreuung
nicht verpflichtet ist, mit jedem Interessenten einen Dienstleistungsvertrag
abzuschließen.
Der Beginn der Tätigkeit der Mobilen Tierbetreuung ist von
der schriftlichen Auftragserteilung durch den/die Vertragspartner/in
abhängig.
4. Vergütung
Der Anspruch auf Vergütung entsteht, wenn die Mobile Tierbetreuung
für den/die Vertragspartner/in die vereinbarte Leistung erbracht
hat. Für die Bezahlung der Vergütung haftet in jedem
Fall der/die Vertragspartner/in, auch im Falle einer Kostenübernahme
durch andere Stellen.
Das vereinbarte Entgelt ist sofort nach Leistungserbringung ohne
Abzug in bar fällig.
5. Haftungsbegrenzung
Die Mobile Tierbetreuung haftet nicht für die tatsächliche
und erfolgreiche Erbringung der angebotenen Dienstleistung. Schadensersatzansprüche
aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß
und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen die Mobile Tierbetreuung,
als auch seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen,
soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig
verursacht worden ist. Die Mobile Tierbetreuung haftet ferner
nicht für Schadensersatzansprüche, für deren Entstehen
falsche oder unkorrekte Angaben des/der Vertragspartners/in ursächlich
sind.
Für Schäden am Eigentum des/der Vertragspartners/in
die durch die Mobile Tierbetreuung oder dessen Erfüllungsgehilfen
verursacht worden sind, haftet die Mobile Tierbetreuung unbeschränkt.
Der/die Vertragspartner/in verpflichtet sich den Schaden innerhalb
von 24 Stunden nach Bekanntwerden der Mobilen Tierbetreuung anzuzeigen.
Der Tierhalter bleibt Eigentümer des Tieres nach § 833
BGB und versichert, dass:
das Tier gesund und frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten
ist
das Tier vollständig geimpft ist (der Impfausweis ist, soweit
das möglich ist, vor Inanspruchnahme des gebuchten Service
vorzulegen)
das Tier weder bissig ist noch mutwillig abgerichtet wurde
eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde (das Bestehen
der Versicherung ist nachzuweisen)
das Tier (soweit erforderlich) bei den zuständigen Behörden
angemeldet ist und die dafür fälligen Steuern oder Gebühren
entrichtet wurden
Die Haftpflichtversicherung des Tieres, bzw. Halters muss im Schadensfall
für alle Schäden, die durch das zu betreuende Tier entstandenen
sind aufkommen. Eine zivilrechtliche Schadenhaftung durch die
Mobile Tierbetreuung wird vertraglich ausgeschlossen.
Der Tierhalter haftet bei Angriffen des Tieres auf
dritte Personen nach § 833 BGB. Der Tiersitter kann für
Schäden und Krankheiten, die das Tier während der Betreuungszeit
erleidet, nicht haftbar gemacht werden. Die Haftung des Hundesitters
ist ausdrücklich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz
beschränkt. Es wird weiterhin keine Haftung für die
eventuelle Deckung von läufigen Hündinnen übernommen.
Sofern der/die Hundehalter/in einen Aus-/Freilauf
ohne Leine und Maulkorb wünscht, erfolgt dies ausschließlich
auf Gefahr und Risiko des Eigentümers des Hundes. Es besteht
keine Haftung für Verletzungen des Hundes, Verletzungen aus
Raufereien mit anderen Tieren, Menschen oder ähnlichem.
6. Erkrankung eines Tieres
Hält der Tiersitter eine tierärztliche
Behandlung für sofort notwendig (lebensbedrohlicher Zustand
des Tieres), so willigt der Tierhalter bereits schon jetzt darin
ein, dass das Tier im Auftrage des Eigentümers auf dessen
Rechnung in tierärztliche Behandlung kommt. Bei evtl. anderen
Verletzungen des Tieres wird eine vorherige telefonische Absprache
mit dem Tierhalter/Eigentümer gehalten.
Die hierdurch entstehenden Kosten trägt alleine
der Tierhalter/Eigentümer. Nach Absprache kann das zu betreuende
Tier an dem vom Tierhalter gewünschten Ort abgeholt und auch
dorthin zurück gebracht werden.
7. Datenschutz
Die Mobile Tierbetreuung behandelt alle ihr im Zusammenhang mit
ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Daten und Informationen
vertraulich.
Personenbezogene Daten werden nur gespeichert, soweit der/die
Vertragspartner/in im Einzelfall nach Maßgabe des §
4 des Bundesdatenschutzgesetzes eingewilligt hat.
Personenbezogene Daten werden gelöscht und vernichtet, soweit
nicht gesetzliche Aufbewahrungspflichten oder ein berechtigtes
Interesse des Vermittlers dem entgegenstehen.
8. Änderung der Geschäftsbedingungen
Über Änderungen der Geschäftsbedingungen wird der
Vermittler den/die Vertragspartner/in schriftlich unterrichten.
Sofern diese/r nicht einen Monat nach Bekanntgabe schriftlich
widerspricht, gilt dies als Einverständnis.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für die beidseitigen Vertragsverpflichtungen
ist Amtsgericht Eilenburg. Die Parteien vereinbaren für alle
sich aus dem Vertragsverhältnis etwa ergebenen Streitigkeiten
das Amtsgericht Eilenburg als örtlich zuständiges Gericht.
Sollten einzelne Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
ganz oder teilweise ungültig sein, so berührt das die
Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht. Eine unwirksame Bestimmung
wird durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen
Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und wirksam
ist.
Eilenburg, den 01.08.2008
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